Das nationale Sparprogramm und die Berner Museen
Ab 2027 erhält das Bernische Historische Museum jährlich Geld vom Bund. Doch nun ist diese Subvention bereits wieder in Gefahr.
«Wenn man vom Bund einen jährlichen Betriebsbeitrag bekommt, ist das für ein Museum wie ein Ritterschlag», sagt Thomas Pauli-Gabi, Direktor des Bernischen Historischen Museums (BHM). Das BHM soll ab 2027 neu zu diesem Kreis gehören und jährlich 260’000 Franken erhalten. «Diese Gelder sind für uns von grosser Bedeutung, damit unsere Sammlung künftig online zugänglich ist», sagt er.
Insgesamt erhalten ab 2027 zwanzig Schweizer Museen Betriebsbeiträge – darunter sind aus dem Kanton Bern neben dem BHM auch das Zentrum Paul Klee (ZPK) und das Museum Ballenberg, die beide schon bisher gefördert wurden.
Nun aber sind die Museen aufgeschreckt. Denn der Bundesrat hat im September sein neuestes Entlastungspaket vorgestellt mit Dutzenden von Massnahmen. Eine Massnahme besteht darin, das Subventionsgesetz zu ändern. Der Bundesrat schlägt vor, dass neu steht: «Finanzhilfen in Form von nicht rückzahlbaren Beiträgen dürfen 50 Prozent der Kosten der unterstützten Aufgabe nicht übersteigen. In begründeten Fällen können diese Finanzhilfen höher sein.»
Die vorgeschlagene Änderung würde bedeuten: Wenn Kantone und Gemeinden bereits Beiträge leisten, zieht sich der Bund aus der öffentlichen Finanzierung zurück, sofern diese 50 Prozent der Gesamtfinanzierung übersteigt. Betroffen sind davon auch die Museen. Denn es gibt kaum ein Museum in der Schweiz, das mehr als die Hälfte der Einnahmen selbst erwirtschaftet.
So sind es beim ZPK beispielsweise 64 Prozent öffentliche Finanzierung, beim BHM 58 Prozent. Bei beiden kommen grosse Teile von Stadt, Kanton und Burgergemeinde.
BAK gibt kurzfristig Entwarnung
Was bedeutet diese Bundes-Sparmassnahme nun konkret für die beiden Museen? Der Dachverband der Museen befürchtet in einer Medienmitteilung, dass die Beiträge unmittelbar in Gefahr sind. Schliesslich soll das Entlastungspaket auf 2027 in Kraft treten, also just auf jenen Zeitpunkt, auf den hin auch die neuen Subventionsverträge gelten.
Eine Nachfrage beim Bundesamt für Kultur (BAK), das die Betriebsbeiträge gesprochen hat, gibt teilweise eine Entwarnung. Es hält fest: «Die vom Bundesamt für Kultur am 1. Juli kommunizierten Betriebsbeiträge für die Förderperiode 2027–2030 basieren auf der geltenden Gesetzeslage und bleiben bestehen.»
Das heisst: Die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung des Subventionsgesetzes hat auf die Förderbeiträge kurzfristig keine Auswirkung, auch wenn es gleichzeitig in Kraft gesetzt werden sollte. Zu den Auswirkungen der Änderung des Subventionsgesetzes auf die folgenden Perioden seien «noch verschiedene Fragen offen», stellt das BAK klar.
Ausserdem sehe das vorgeschlagene Subventionsgesetz vor, dass die Finanzhilfen in begründeten Fällen höher sein könnten. Diese Fälle würden in Spezialgesetzen geregelt. Ob Museen oder Kultur allgemein dazu gehören, ist bisher nicht definiert.
Museen als Ausnahme?
Aufgrund dieser Ausgangslage bleiben auch die Kulturverantwortlichen beim Kanton ruhig: «Der Kultursektor müsste als eine solche Ausnahme anerkannt werden, da Kulturinstitutionen selten Eigenleistungen von 50 Prozent oder mehr erwirtschaften können», teilt die Kommunikationsstelle der kantonalen Bildungs- und Kulturdirektion auf Anfrage der «Hauptstadt» mit. Dieser Aspekt sei als kritischer Punkt für die Finanzhilfen im Kulturbereich erkannt.
Und schliesslich kann auch noch das Parlament ein Wörtchen mitreden und sicherstellen, dass die Museen als Spezialfall behandelt werden. Momentan befassen sich die Kommissionen mit dem Geschäft, anschliessend beraten National- und Ständerat in der Wintersession 2025 und der Frühlingssession 2026 über das Paket. Da das Entlastungspaket dem fakultativen Referendum untersteht, könnte letztlich auch das Volk darüber entscheiden.
Kurzfristig müssen also weder das Historische Museum noch das Zentrum Paul Klee um ihre Gelder fürchten. Und doch sind sie darauf angewiesen, dass die Kultur bei den Bundessubventionen als Spezialfall anerkannt wird, damit die Gelder auch ab 2030 weiter fliessen können.
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