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Gefängnis-Container, Opferhilfe, Taxi-Regeln

Die wichtigsten News der Woche aus Bern – Kantons-Brief #7/2026

Kantonsbrief
(Bild: Silja Elsener)

Container kommen in der Stadt Bern immer dann zum Einsatz, wenn es ein dringendes Problem zu lösen gibt: Bei mangelnder Anzahl Schulzimmer oder wenn für Flüchtlinge aus der Ukraine rasch Wohnraum bereitgestellt werden soll. 

Nun sollen die Container ein Problem im Kanton entschärfen: Die Gefängnisse und Strafanstalten sind seit Jahren voll. Die fünf kantonalen Regionalgefängnisse wiesen letztes Jahr eine Auslastung von 127 Prozent auf. Konkret bedeutet das, dass bisherige Arbeits- und Sporträume zu Zellen umfunktioniert wurden. Der ohnehin knappe Raum, der den Häftlingen noch etwas Bewegung oder Struktur im Alltag bot, wurde ebenfalls mit Betten belegt. 

Der Grosse Rat hat gestern knapp mit 78 zu 75 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) einem Vorstoss von André Roggli (Mitte) zugestimmt. Dieser fordert temporäre, flexible Gefängniscontainer. Das würde Platz für 20 bis 30 Insassen schaffen – vorzugsweise auf dem Areal eines bestehenden Gefängnisses. Erstaunlich: Noch 2024 sagte eine Mehrheit im Grosse Rat Nein zu einem Kredit von 5,5 Millionen Franken für Gefängniscontainer mit Platz für 40 Häftlinge. 

Doch nicht nur der Grosse Rat machte eine Wende. So sagte der zuständige Regierungsrat, Philippe Müller, im Interview mit der «Berner Zeitung» im Januar dieses Jahres: «Die Gefängnisse sind gut gefüllt, nicht überfüllt.» Gestern im Rat beurteilte der Sicherheitsdirektor die Lage anders: «Die Überbelegung ist ein Faktum.» 

Müller warnte davor, dass Verurteilte wegen Verjährung ohne Strafe davonkommen könnten, weil sie die Haftstrafe nicht rechtzeitig antreten könnten. Weiter erwähnte er, dass der Kanton gute Erfahrungen mit Container-Zellen gemacht habe. In der offenen Strafanstalt Witzwil seien solche während der Umbauarbeiten zum Einsatz gekommen.

Unter Dach und Fach ist die Sache aber noch nicht: Der Grosse Rat muss in einem weiteren Schritt über den entsprechenden Kredit entscheiden – wie hoch der genau ausfällt, war gestern noch unklar.

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Gute Neuigkeit der Woche

Schulen sollen künftig vom Kanton zu Übungszwecken originalgetreue Abstimmungs- und Wahlunterlagen erhalten. Der Regierungsrat begrüsst einen im Grossen Rat eingereichten Vorstoss. Dieser forderte, die Kantonsregierung solle Schulen für die politische Bildung kostenlos «echte, jedoch klar und dauerhaft als Übungsmaterial gekennzeichnete Wahl- und Abstimmungsunterlagen» zur Verfügung stellen. Damit können schon Schulkinder das Abstimmen und Wählen üben und dadurch ein besseres Verständnis für demokratische Abläufe entwickeln. Der Kanton Zürich hat damit gute Erfahrungen gemacht.

Das Wichtigste aus dem Kanton:

  • Opferhilfe: Die neue kantonale Opferhilfestrategie für die Jahre 2026 bis 2036 gilt ab sofort. Der Grosse Rat hat sie mit 136 zu 5 Stimmen (bei 7 Enthaltungen) zur Kenntnis genommen. Die Regierung muss dabei allerdings eine Reihe von Massnahmen berücksichtigen. Unter anderem muss sie sicherstellen, dass die Opferhilfe-Hotline auch in der Nacht von geschultem Personal betreut wird – das ist momentan nicht der Fall. Was das neue Mädchenhaus in Biel betrifft, muss die Sozialdirektion von Pierre Alain Schnegg (SVP) die Aufenthaltsdauer von 21 Tagen überprüfen. Kritiker*innen hatten im Vorfeld moniert, dass diese Frist viel zu kurz sei, wie du im Text meiner Kollegin Marina Bolzli lesen kannst.
  • Sozialhilfegesetz: Das Berner Sozialhilfegesetz ist totalrevidiert. Der Grosse Rat hat es am Dienstag mit 108 zu 34 Stimmen (bei 11 Enthaltungen) überwiesen, nachdem er den Gemeinde-Selbstbehalt gekippt und zusätzliche Mittel für Kinder gesprochen hat. Die Nein-Stimmen kamen von SP/Juso und Grünen. Sie befürchten, dass die Änderungen noch mehr Druck auf Armutsbetroffene ausüben. Das bisherige Sozialhilfegesetz gilt seit 2001. Im Parlament insbesondere umstritten war, dass Gemeinden ursprünglich einen Selbstbehalt hätten übernehmen müssen, wenn sie die Sozialhilfekosten mit dem Kanton abrechnen. Es hätte Gemeinden mit hohen Sozialhilfekosten bestraft. Nun wird alternativ ein sogenanntes Transparenzmodell umgesetzt, bei dem die Gemeinden zwar keinen Selbstbehalt übernehmen, aber ihre Sozialhilfekosten jährlich veröffentlichen müssen. Bereits in einer früheren Session entschieden hat der Rat, dass bezogene Sozialhilfe künftig nicht mehr zurückbezahlt werden muss – ausser, die betroffene Person kommt plötzlich zu Vermögen.
  • Abtreibungen: Das Kantonsparlament will keine zusätzlichen Massnahmen zur Verhinderung von Schwangerschaftsabbrüchen prüfen. Eine knappe Mehrheit lehnte einen Vorstoss aus den Reihen von EDU, SVP und EVP ab. Der Vorstoss forderte einen Bericht, der die Ursachen für Abbrüche analysiert und mögliche Prävention aufzeigt. Dazu zählten die Motionär*innen eine verbesserte Datenlage, Möglichkeiten zur Reduktion von ungewollten Schwangerschaften sowie Angebote für Frauen, die grundsätzlich ein Kind austragen wollen, sich aber aufgrund erschwerter Umstände dagegen entscheiden. Die Ratslinke stellte sich insbesondere gegen den letzten Punkt. Er stelle «die Entscheidungsfreiheit der Frau über ihren eigenen Körper in Frage», sagte Regula Bühlmann für die Grünen. In einem emotionalen Votum erzählte sie von ihren persönlichen Erfahrungen. Auch die Mehrheit von Mitte und GLP sowie Teile der FDP lehnten das Postulat mit Verweis auf die Entscheidungsfreiheit der Frau ab.
  • Frühfranzösisch: Die Berner Kantonsregierung will das Frühfranzösisch nicht abschaffen. Das geht aus ihrer Antwort auf einen Vorstoss der Grünliberalen hervor, der die Verschiebung auf die 5. Klasse fordert. Die Motion fordert unter anderem, den Französischunterricht in der 3. und 4. Klasse im deutschsprachigen Kantonsteil aufzuheben und um zwei Schuljahre nach hinten zu verschieben. Der frühe Fremdsprachenunterricht könne sich positiv auf den Erwerb der Sprachkompetenzen auswirken, teilt der Regierungsrat mit. «Die Mehrheit der Schülerinnen und Schüler ist durch den frühen Fremdsprachenerwerb nicht überfordert.»
  • Taxi-Regeln: Der Kanton Bern liberalisiert sein Taxigewerbe. Online-Fahrdienste wie Uber und Bolt durchlaufen künftig ein vereinfachtes Bewilligungsverfahren und müssen ihre Fahrzeuge mit einer Vignette kennzeichnen. Die Busspur und die Halteplätze etwa an Bahnhöfen sind den klassischen Taxis vorbehalten, deren Fahrer*innen weiterhin einer umfassenden Bewilligungspflicht unterstehen. Das hat der Grosse Rat am Mittwoch entschieden. In der Schlussabstimmung wurde das neue Gesetz nach jahrelangen Diskussionen mit 105 zu 47 Stimmen bei zwei Enthaltungen gutgeheissen. Für die Befürworter stärkt das Gesetz die Wettbewerbsfreiheit und das Unternehmertum. Der Gewerkschaftsbund Kanton Bern warnte in einer Medienmitteilung, die verabschiedete Vorlage ermögliche die «systematische Unterschreitung arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Pflichten.»
  • Wahlbeteiligung: Wer brieflich wählt oder abstimmt, zahlt heute für die Briefmarke. Ein am Dienstag eingereichter überparteilicher Vorstoss im Grossen Rat will das ändern. Demnach würde der Kanton die Frankierung bei kantonalen und nationalen Abstimmungen und Wahlen übernehmen – solange die Gemeinde dasselbe bei kommunalen und regionalen Angelegenheiten tun würde. Die Motionär*innen berufen sich darauf, dass laut wissenschaftlichen Studien die Beteiligung an der Urne um 1,8 Prozent steigt, wenn die Couverts vorfrankiert sind. 
  • Medienplatz Bern: Der Berner Unternehmer Stefan Niedermaier wird alleiniger Besitzer des regionalen Medienhauses Gassmann. Zur Gruppe gehören die beiden TV-Sender «TeleBärn» und «TeleBielingue», das Onlineportal «ajour.ch», die beiden Zeitungstitel «Bieler Tagblatt» und «Biel Bienne», sowie die Radiosender «Radio Canal 3» und «Radio Bern1». Stefan Niedermaier war seit 2023 zur Hälfte an Gassmann beteiligt, die andere Hälfte besass der Walliser Unternehmer Fredy Bayard. Per März ist Niedermaier alleiniger Besitzer. Die Gassmann Gruppe beschäftigt in Biel und Bern 170 Personen. 
  • Tourismus: Der Tourismus-Hotspot Interlaken zieht den Hebel an: Für die nächsten zwei Jahre dürfen in der Gemeinde keine Ferien- oder Zweitwohnungen mehr gebaut werden. Dafür hat der Gemeinderat eine Planungszone erlassen. Wie die «Berner Zeitung» schreibt, ist es bereits der zweite Versuch von Interlaken, die Situation in den Griff zu bekommen. Eine erste Verschärfung der Bestimmungen 2021 hat offensichtlich nicht viel gebracht: Mittlerweile wird jede siebte Wohnung in Interlaken als Zweit- oder Ferienwohnung genutzt. Viele dieser Nutzungen geschehen über Plattformen wie Airbnb. In den nächsten zwei Jahren hat die Gemeinde nun Zeit, ihr Baureglement zu verschärfen.
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Blick in den Pool in Kandersteg

«Ich könnte euch Geschichten erzählen», so setzte der Mitte-Grossrat René Maeder am Montag zu seinem Statement im Grossen Rat an. Der Gemeindepräsident von Kandersteg und Hotelier sprach sich im Namen seiner Mitte-Partei dafür aus, dass Gemeinden künftig bei Bedarf selbst Bewilligungen im Gastgewerbe erteilen können. Der Vorstoss von Städter Claude Grosjean (GLP) traf auch einen Nerv bei den ländlichen Grossrät*innen.

Maeder bezeichnete sich als Direktbetroffener von den «unverhältnismässigen, wirtschaftsfeindlichen Verfahren» der Behörden. Es gebe im Kanton keine einheitliche Bewilligungspraxis im Gastgewerbe. «Wenn ich in meinem Betrieb zum Beispiel einen Aperitif im Garten für eine Hochzeitsgesellschaft bereitstelle oder ein Gast am Pool einen Drink bestellen will, entstehen sofort neue Bewilligungsfragen», erzählte er im Rat. Diese würden von den Regierungsstatthaltern in Interlaken und Frutigen aber unterschiedlich beantwortet – in seinem Fall offensichtlich nicht zufriedenstellend. Wer nun wissen möchte, wie es an diesem Pool aussieht, dem sei Maeders Wahlvideo empfohlen. Der Hotelier landete damit einen veritablen Wahlkampf-Hit – direkt aus dem Pool in Kandersteg.

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