Sonderfall Grosshöchstetten
Die Gemeinde Grosshöchstetten hat jüngst ihre Gemeindeversammlung abgeschafft und stimmt künftig an der Urne ab. Weshalb? Und zu welchem Preis?
Soll die Dreifachsporthalle gebaut werden oder nicht? Im Kanton Bern stimmen die Menschen in rund 90 Prozent aller Gemeinden über solche Sachfragen an Gemeindeversammlungen ab – schweizweit sind es etwa drei Viertel aller Gemeinden. Zwar schreibt das Berner Gemeindegesetz nicht vor, dass die politische Willensbildung an einer Gemeindeversammlung erfolgen muss. Doch das Modell hält sich hartnäckig und ist mittlerweile so alt wie die Schweizer Demokratie selbst.
Zwischen Grindelwald und Tavannes trifft man sich dafür häufig abends in einer Schulaula und stimmt per Handzeichen ab. Auch in Grosshöchstetten, rund 20 Kilometer östlich von Bern gelegen, war das bislang so. Doch 2025 entschied sich die Gemeinde mit 4100 Einwohner*innen, das etablierte System über Bord zu werfen. Die Stimmberechtigten votierten in zwei Abstimmungen an der Urne gegen die Gemeindeversammlung – und zwar ohne diese durch ein Parlament zu ersetzen. Im Kanton Bern ein Novum.
Künftig werden politische Sachfragen in Grosshöchstetten an der Urne entschieden, etwa grössere Kredite ab 200’000 Franken oder Planungsvorlagen wie jene zur neuen Dreifachturnhalle. Bereits am 30. April wird erstmals über die Jahresrechnung an der Urne entschieden.
Breitere Beteiligung vs. Versammlungsritual
Für Raymond Beutler (EVP), Gemeindepräsident von Grosshöchstetten, war der Schritt einer schleichenden Entwicklung geschuldet. «An den Gemeindeversammlungen nahmen zuletzt noch rund drei Prozent der Stimmberechtigten teil», sagt er am Telefon. Entscheide seien damit formal korrekt, politisch aber zunehmend schwerer zu legitimieren. Betrachtet man die Gesamtzahl aller Stimmberechtigten, dürfte die Stimmbeteiligung bei Urnengängen laut der Gemeinde künftig mit rund 30 Prozent deutlich höher liegen als an den Gemeindeversammlungen.
Der Impuls für den Wechsel kam aus der Bevölkerung. Die Initiative «Urne statt GV» wurde bereits im Februar 2025 deutlich angenommen. In der definitiven Abstimmung zur daraus folgenden Teilrevision der Gemeindeordnung sagten Ende November 2025 1057 Stimmberechtigte Ja, 310 Nein – bei einer Beteiligung von knapp 45 Prozent. Für Beutler, dessen Partei zu den Befürworter*innen der neuen Regelung gehört, überwiegen die Vorteile: «An der Urne beteiligen sich auch Jüngere, Zugezogene oder Eltern mit Betreuungspflichten.»
Die Gegnerinnen und Gegner der Abschaffung warnten vor dem Verlust sozialer Kontakte, steigenden Kosten und dem Ende einer Tradition. Tatsächlich ist die Gemeindeversammlung tief im Selbstverständnis der Schweiz verankert.
Der Politikwissenschaftler Hans-Peter Schaub von der Universität Bern spricht von einem historisch gewachsenen Modell, das international mittlerweile Seltenheitswert geniesst.
Warum halten bis heute so viele Gemeinden – abgesehen von der Tradition – an dem Modell fest? Der vielleicht grösste Vorteil liege in der Egalität, so Schaub: Alle Stimmberechtigten haben an der Versammlung das gleiche Rederecht. Die einzige Hürde besteht darin, an die Versammlung zu kommen und dann auch das Wort zu ergreifen. Der politische Austausch findet im selben Raum statt. Das ermögliche eine direkte Debatte, so Schaub. Anders als bei der Urnenabstimmung brauche es keine finanziellen Mittel, um von den Abstimmenden gehört zu werden – in seinen Augen ein wichtiger demokratischer Mehrwert.
Die strukturellen Schwächen der Versammlung
Einige der Nachteile, die Grosshöchstetten zu einem Abschied von der Gemeindeversammlung motivierten, sieht auch Schaub wissenschaftlich gut dokumentiert. «Die Teilnahme ist zeitlich und sozial selektiv», sagt er und denkt dabei an Stimmberechtigte, die wegen ihrer Arbeitszeiten, Betreuungspflichten oder ihrer Gesundheit verhindert sind.
Zugezogene und Jüngere seien an Gemeindeversammlungen untervertreten und das Altersgefälle noch stärker als an der Urne. Bisweilen komme es zu sehr tiefen Beteiligungsraten. «Dann entscheidet eine sehr kleine Minderheit über viele andere», sagt Schaub. Das heisse aber nicht unbedingt, dass die Versammlung gegen die Meinung der Bevölkerungsmehrheit entscheide – jedenfalls würden Versammlungsentscheide nur selten hinterher per Referendum angefochten, obwohl dies in vielen Berner Gemeinden möglich wäre.
Urne: weniger dialogisch
Aber Urnenabstimmungen, wie jetzt von Grosshöchstetten favorisiert, sind anfällig für Verzerrungen. Anders als an Gemeindeversammlungen seien hier Akademiker*innen und Gutverdienende systematisch übervertreten. Dafür gelte das Stimmgeheimnis als Vorteil. «Es ist so einfacher, Nein zu sagen», sagt Schaub. Sozialer Druck entfällt, die individuelle Entscheidung wird geschützt.
Insgesamt lasse sich nicht objektiv sagen, dass die Demokratie im einen oder anderen Modell schlechter funktioniere. Die Bilanz sei vielmehr davon abhängig, welche Aspekte man stärker gewichte.
Grosshöchstetten hat sich innerhalb des Sonderwegs der Urnenabstimmung ohne Gemeindeparlament auf eine weitere Besonderheit geeinigt: Es gibt zu jeder grossen Urnenabstimmung einen Orientierungsanlass. «Man trifft sich also doch noch», sagt Gemeindepräsident Beutler. Bürger*innen könnten dann auch vor Ort Ideen zu einer Sachfrage einbringen.
So sieht es in der Agglomeration aus
Dass es auch anders geht als in Grosshöchstetten, zeigt der Blick nach Wohlen bei Bern. Dort stimmte die Bevölkerung 2022 klar für den Erhalt der Gemeindeversammlung. Diese hätte durch ein Gemeindeparlament ersetzt werden sollen.
Bänz Müller, SP-Gemeindepräsident von Wohlen, spricht auf Anfrage von einem funktionierenden System. «Die Gemeindeversammlung ist bei uns etabliert und wird genutzt.» Zudem unterlägen ihre Entscheide dem fakultativen Referendum. Können Stimmberechtigte nicht an einer Versammlung teilnehmen, ist es ihnen zumindest möglich, einen Entscheid zu hinterfragen. Wohlen kennt laut Müller ausserdem eine starke Kommissionsstruktur, was den politischen Parteien ermöglicht, im Vorfeld der Gemeindeversammlungen aktiv Einfluss zu nehmen.
Als Geschäftsführer des Verbands Bernischer Gemeinden beobachtet Jürg Wichtermann die Entwicklungen rund um die politische Mitbestimmung genau. Tendenziell dürften sich eher grössere Gemeinden die Frage stellen, ob sie die Gemeindeversammlung durch ein Parlament ersetzen wollen, so Wichtermann. «In der Regel sind das Gemeinden, deren Einwohnerzahl näher bei 10'000 als bei 5'000 Einwohner*innen liegt.» Bei einer Stimmbeteiligung von ein paar wenigen Prozent an Gemeindeversammlungen sei die Gefahr von Zufallsentscheiden mit erheblicher Tragweite für vergleichsweise viele Menschen schlicht zu gross.
In der Berner Agglomeration gibt es dann auch einige Gemeinden, die auf Parlamente vertrauen: Unter anderem Köniz, Muri-Gümligen, Ostermundigen, Münchenbuchsee und Zollikofen.
Belp käme mit rund 12’000 Einwohner*innen zwar ebenfalls für ein Parlament in Frage, hat aber weiterhin eine Gemeindeversammlung. Zuletzt diskutierten Bürger*innen 2015 an einer Gemeindeversammlung über Grundsatzentscheide der politischen Strukturen. Die Einführung eines Parlaments wurde damals abgelehnt. Der Gemeinderat führte unter anderem gegen ein Parlament ins Feld, dass es sich bei der Gemeindeversammlung um eine «lebendige Form der Demokratie» handele und kritisierte die Zusatzkosten für ein Parlament.
Dieses Argument sieht auch Wichtermann vom Verband Bernischer Gemeinden: Trotz der offenkundigen Defizite gelte die Gemeindeversammlung vielerorts weiterhin als direkteste und kostengünstigste Form der Demokratie, hält er dazu fest. Grosshöchstetten sei dagegen eher ein Ausnahmefall. «Ob die Gemeinde damit einen Trend auslöst, wird sich zeigen.»
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