Verdrehte Fakten, vertauschte Rollen

Die kantonale Sicherheitsdirektion verurteilt die Berichterstattung von Bund und Berner Zeitung über eine Verhaftung. Und untersucht nun die Arbeit der Medien selbst. Wie konnte es so weit kommen?

Unbenanntes Projekt
(Bild: Silja Elsener)

Der Fall erregt bis heute, obschon er drei Jahre zurückliegt. Am 11. Juni 2021 beobachten und fotografieren zufällig anwesende Journalist*innen der Berner Tageszeitung «Bund» die polizeiliche Festnahme eines widerspenstigen Mannes am Bahnhof Bern. Sie berichten darüber. Das löst heftige Diskussionen aus, und der festgenommene Mann strengt ein Strafverfahren gegen zwei beteiligte Polizisten an.

Im Herbst 2023 spricht das Regionalgericht Bern-Mittelland einen Polizisten frei, den anderen verurteilt es wegen Amtsmissbrauchs und Tätlichkeit. Er hat das Urteil an die nächste Instanz weitergezogen.

Nach dem Gerichtsurteil – über zwei Jahre nach der Verhaftung – gehen die Wogen plötzlich hoch. Zunächst Sicherheitsdirektor Philippe Müller (FDP) und danach mehrere Grossrät*innen werfen dem Medienkonzern Tamedia, der «Bund» und «Berner Zeitung» herausgibt, eine «Medienkampagne» und «Voreingenommenheit» vor.

Die Journalist*innen hätten mit ihrer Berichterstattung eine «Vorverurteilung» der Polizisten in Kauf genommen. Dieser Einschätzung schliesst sich später auch der Gesamtregierungsrat an. Die damalige Chefredaktion von Bund und BZ, Isabelle Jacobi und Simon Bärtschi, weisen die Vorwürfe zweimal in langen Stellungnahmen zurück.

Die Untersuchung

Im Oktober 2023 reichen Parlamentarier*innen von EDU, SVP, FDP und Mitte einen Vorstoss im Grossen Rat ein, in dem Tamedia des «Machtmissbrauchs» bezichtigt wird. Der Regierungsrat und danach auch die Mehrheit des Parlaments stellen sich hinter diese Motion. Damit wird die kantonale Sicherheitsdirektion beauftragt, die Tamedia-Berichterstattung zum Verhaftungsfall von 2021 zu untersuchen. Und Fragen zu klären, zu denen sie ihr Urteil allerdings schon gefällt und öffentlich bekanntgemacht hat.

Aktuell läuft diese Untersuchung, zu der Tamedia und die Sicherheitsdirektion Stillschweigen vereinbart haben, wie Philippe Müller der «Hauptstadt» in einer Mail schreibt.

Demokratie und Dominanz

Dieser Fall ist in verschiedener Hinsicht aussergewöhnlich. Das Vorgehen von Regierung und Parlament bringt schwerwiegende Fragen zu Gewaltentrennung, Medienfreiheit und Demokratieverständnis auf. Ist die Regierung in einem demokratischen System berechtigt, Medienberichterstattung zu untersuchen? Sind sich die Volksvertreter*innen bewusst, dass in einem Rechtsstaat Gerichte über Rechtmässigkeit urteilen und nicht sie selbst?

Auf der anderen Seite wirft der Fall aber auch ein Schlaglicht auf journalistische Sorgfaltspflichten. Und auf eine Problematik, die nicht auf den ersten Blick mit dem Fall zu tun hat: die dominante Stellung des Medienhauses Tamedia in Bern. Der Konzern mit Sitz in Zürich hat 2021 – wenige Monate nach besagter Festnahme – die Lokalredaktionen von Bund und BZ zusammengelegt.

Damit hat sich die Zahl eigenständiger Redaktionen vor Ort mit grosser Reichweite noch einmal verringert. Im Konflikt zwischen Berner Regierung und Tamedia führt das nun dazu, dass sich fast niemand öffentlich geäussert hat, ohne selbst Partei zu sein.

Zwar haben auch das Regionaljournal von SRF, die Wochenzeitung WOZ, die Agentur sda und das Medienportal Persönlich kurz darüber berichtet. Augenfällig ist, dass die gekappte Medienvielfalt Marktleader Tamedia angreifbar macht: Weil es kaum mehr journalistische Stimmen gibt, die nicht zum Tamedia-Konzern gehören, ist es leichter geworden, Tamedia-Journalist*innen «Machtmissbrauch» vorzuwerfen.

Die Recherche

Darum rollt die «Hauptstadt» als in keiner Weise an den Vorkommnissen beteiligtes Medium diesen Fall noch einmal auf. Wir haben in den letzten Wochen mehrere Gespräche geführt, vor allem aber die Akten und Mitteilungen sehr genau gelesen.

So rekonstruieren wir eine Geschichte, die von verdrehten Fakten und eigenartigen Rollenverständnissen geprägt ist.

Eine zentrale Rolle in dieser Geschichte spielt Philippe Müller (60, FDP), seit 2018 Mitglied der Kantonsregierung und 2022 mit einem Spitzenresultat wiedergewählt. Müller steht der Sicherheitsdirektion vor und ist in diesem Amt politisch für die Kantonspolizei verantwortlich. Als persönliches, für Mitglieder einer Kollegialregierung eher unübliches Markenzeichen pflegt Müller einen oft angriffigen Kommunikationsstil über den Social-Media-Kanal X, wo er auf seinem Profil seine Standpunkte kundtut. Gerne holt er zu Medienkritik aus oder legt sich mit der rot-grünen Berner Stadtregierung an.

Die Verhaftung

Die Geschichte des Verhaftungsfalls beginnt am frühen Morgen des Freitags, 11. Juni 2021. Journalist*innen von Bund und Berner Zeitung protestieren hinter der Heiliggeistkirche beim Bahnhof Bern gegen die bevorstehende Zusammenlegung ihrer beiden Redaktionen. Die Journalist*innen beobachten, wie wenige Meter neben ihnen die Polizei einen dunkelhäutigen Mann verhaftet. Übereinstimmend finden sie, dass die Szene «teilweise brutal» verlaufen sei. Am Sonntag schreiben sie einen Artikel darüber, der im «Bund» publiziert wird.

In einem Satz kommt der Fall von George Floyd zur Sprache, der in Minneapolis (USA) bei einer Festnahme durch polizeiliche Gewalt gestorben ist. Die Journalist*innen erwähnen Floyd, weil sie sich im Artikel auf ein Archivzitat von Rechtsmediziner Ulrich Zollinger berufen, das dieser einst zu diesem Fall gemacht hat.

Vorwurf: Floyd-Vergleich

Zollinger sagte, dass bei Festnahmen vor allem die Bauchlage gefährlich sei. Der Erstickungstod drohe bald, weil die Person in Atemnot geraten könnte. Dieser eine Satz verursacht die bis heute andauernde Kontroverse zwischen Tamedia und der Berner Sicherheitsdirektion.

Philippe Müller, der Gesamtregierungsrat und später auch Grossrätin Katharina Baumann (EDU, Münsingen), die den überwiesenen Vorstoss eingereicht hat, beziehen sich in ihren Stellungnahmen je auf diese Passage.

Sie schreiben alle von einer «Vorverurteilung» eines an der Verhaftung beteiligten Polizisten, die «Bund» und «Berner Zeitung» angeblich vorgenommen hätten durch ihre Berichterstattung. Mit ihren Artikeln hätten die Journalist*innen den Berner Polizisten auf die gleiche Stufe gestellt wie jenen US-Polizisten, der George Floyd während fast zehn Minuten das Knie auf den Hals gedrückt hatte, worauf dieser starb.

Der Journalist*innenkodex

Müller wirft in seiner Medienmitteilung vom September 2023 «Bund» und «Berner Zeitung» vor, «voreingenommen» und «unvollständig» berichtet zu haben. Dies, weil sie Erklärungen der Polizei verkürzt dargestellt und «differenzierte Fachmeinungen» unterschlagen oder vereinfacht hätten. Die Journalist*innen hätten damit «die nötige berufliche Sorgfalt vermissen lassen.» Motionärin Baumann übernimmt dieses Wording weitgehend. Auch sie kritisiert, die Journalist*innen widersprächen mehrfach und massiv dem Journalist*innenkodex.

Das ist ein heftiger Vorwurf. In der Erklärung der Rechte und Pflichten der Journalist*innen sind die ethischen Grundlagen des Berufs formuliert, es geht etwa um die Methoden der Informationsbeschaffung, um die Wahrheitspflicht oder die Wahrung der Unabhängigkeit. Welche Bestimmungen des Kodex sie als verletzt vermutet, schreibt sie aber nicht. Genauso wie der Gesamtregierungsrat unterstreicht die Mehrheit des Kantonsparlaments mit der Überweisung der Motion diese nicht näher konkretisierte Wertung.

Wer ist zuständig?

Hier kommt in dieser Geschichte ein eigenartiges Rollenverständnis zum Ausdruck: Ob Journalist*innen ihre berufsethischen Vorgaben einhalten, darüber wacht in der Schweiz der Presserat als Beschwerdeinstanz – und nicht der Sicherheitsdirektor, der Regierungsrat oder das Kantonsparlament. Liegt der Verdacht auf unethisches Verhalten von Journalist*innen vor, kann beim Presserat eine Beschwerde eingereicht werden. Das Verfahren ist kostenlos – eine Beschwerde wird jedoch nur entgegengenommen, wenn die kritisierte Publikation nicht länger als drei Monate zurückliegt.

Im vorliegenden Fall kam die massive Behördenkritik an der Medienberichterstattung jedoch erst nach der erstinstanzlichen Gerichtsverhandlung des Strafverfahrens gegen die beiden Polizisten im Herbst 2023 in Gang – mehr als zwei Jahre nach dem Vorfall.

Medienfreiheit und Gewaltenteilung

Die Medien gelten in der Demokratie als vierte Gewalt. Sie gehen der Aufgabe nach, den anderen drei Gewalten – Regierung, Parlament, Gerichte – kritisch auf die Finger zu schauen. Die in der Bundesverfassung verankerte Medienfreiheit schliesst auch das Recht ein, dass die Medien die Arbeit von Behördenvertreter*innen kritisieren dürfen. Das heisst, auch die Arbeit von Polizist*innen.

Hingegen ist es nicht Aufgabe von Parlament und Regierung, die Medien zu kontrollieren. «Ob ein Artikel rechtmässig ist, beurteilen Gerichte», schreibt die Rechtswissenschaftlerin Raphaela Cueni auf Anfrage der «Hauptstadt». Cueni ist Assistenzprofessorin für Verwaltungsrecht an der Universität St. Gallen und Expertin für Medienrecht. Der Regierungsrat und die Motionär*innen würden eine «Drohkulisse» schaffen, findet Cueni, und ein undifferenziertes Verständnis über die Bedeutung der Medienfreiheit und der Gewaltenteilung an den Tag legen.

Der Kanton als Arbeitgeber

Hinzu kommt ein weiterer Punkt. Explizit betonen Sicherheitsdirektor Müller, der Gesamtregierungsrat und auch das Parlament in der überwiesenen Motion ihre Rolle als Arbeitgeber, der sich für seine Angestellten einsetzt. Tamedia habe «Macht und politische Haltung zu Lasten eines einzelnen Kantonsangestellten missbraucht», steht im Vorstoss. Die Kantonspolizei ist der Sicherheitsdirektion unterstellt und Philippe Müller damit ihr oberster Chef.

Doch kantonale Institutionen sind nicht nur für ihre Angestellten da, sondern auch für die Allgemeinheit. Ausserdem seien rechtstechnisch gesehen mehrere Punkte der Motion gar nicht umsetzbar, hält Juristin Cueni fest. Zum Beispiel könne einzig der Polizist selbst eine Beschwerde gegen die Medienberichterstattung einreichen und allenfalls damit verbundene Schadenersatz- und Genugtuungsforderungen stellen oder einen Antrag auf Gegendarstellung. Und nicht, wie im Vorstoss suggeriert, der Regierungsrat. In der Antwort des Regierungsrates fehlt jedoch ein Hinweis darauf, dass die geforderten Aktionen gar nicht in seiner Kompetenz liegen.

Verdrehte Fakten

Zurück zum Vorwurf von Sicherheitsdirektion, Regierungsrat und Parlament, die Journalist*innen hätten «voreingenommen» und «unvollständig» berichtet und so eine Vorverurteilung in Kauf genommen. Die «Hauptstadt» hat die Medienmitteilung von Müller, die Motion und die Antwort des Regierungsrates geprüft und zahlreiche verdrehte oder unvollständig wiedergegebene Fakten gefunden.

Salopp gesagt: Die kantonalen Behörden machen, was sie Tamedia vorwerfen: Vorverurteilung. Das ist gefährlich. Wenn Fakten verdreht werden, verunmöglicht das die für eine Demokratie essenzielle unabhängige Meinungsbildung der Stimmbürger*innen.

Eine Auflistung der falschen Angaben und deren Richtigstellung durch die «Hauptstadt»:

Medienmitteilung Philippe Müller vom 6. September 2023

  • Müller schreibt, der Berner Polizist werde im «Bund»-Artikel vom 12. Juni 2021 «gleichgestellt» mit dem Polizisten aus Minneapolis, der verurteilt wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge und fahrlässiger Tötung an George Floyd. Fakt ist: Der «Bund»-Artikel stellt einen Bezug zum Floyd-Fall her, indem er ein Archiv-Zitat wiedergibt, das Rechtsmediziner Ulrich Zollinger im Kontext des Floyd-Falles gegeben hat. Daraus ergibt sich keine Gleichstellung der Fälle.
  • Im Artikel werde keine Angabe darüber gemacht, wie lange der Mann am Boden festgehalten wurde, so Müller. Fakt ist: Der Artikel enthält eine Zeitangabe: «Nicht nur während einiger Sekunden» habe sich das Knie des Polizisten auf dem Hals des Mannes befunden.
  • Die Redaktion sei von einem Fachmann auf die «unglückliche Bildauswahl» hingewiesen worden, schreibt Müller. Fakt ist: Rechtsmediziner Ulrich Zollinger hat der Redaktion eine Mail geschrieben, wonach ihn das Bild «irritiert» habe. Die Mail liegt der «Hauptstadt» vor. Ein Hinweis auf eine «unglückliche Bildauswahl» lässt sich in der Mail nicht finden.
  • Weiter schreibt Müller, dass die Redaktion über Bilder verfüge, die andere Perspektiven zeige, diese aber nicht publiziere. Fakt ist: Die «Hauptstadt» konnte alle 32 Bilder, die vom Vorfall existieren, auf der Tamedia-Redaktion anschauen. Keines der Bilder zeigt eine andere Perspektive oder würde den Polizisten in einer für ihn günstigeren Lage präsentieren.

Motion Katharina Baumann vom 16. Oktober 2023

  • Der im Artikel erwähnte Rechtsmediziner habe die Redaktion aufgefordert, die Zeitdauer der Fixierung anzugeben und um die Existenz eines Bildes gefragt, das die Position des Knies besser zeige. Fakt ist: Der Rechtsmediziner hat von der Redaktion keine Präzisierung verlangt, wie er der «Hauptstadt» auf Anfrage bestätigt. Diese Forderungen lassen sich der Mail nicht entnehmen.
  • Die Journalist*innen und die Redaktionsleitung hätten auf die Nachricht des Rechtsmediziners nicht reagiert. Fakt ist: Es kam zu einem Mailverkehr zwischen einem Journalisten und dem Rechtsmediziner Ulrich Zollinger. Dieser Mailverkehr liegt der «Hauptstadt» vor.

Antwort des Regierungsrates auf die Motion Baumann

  • Die Redaktion habe den mehrfach gemachten Hinweis des Rechtsmediziners, wonach die Angabe der Zeitdauer der Fixierung zwingend sei, nicht berücksichtigt. Fakt ist: Dieser Hinweis lässt sich im Mail des Rechtsmediziners nicht finden, auch nicht ein einziges Mal.
  • Der Sicherheitsdirektor habe sich vergewissern können, dass es Bilder gebe, «bei denen besser zu sehen ist, dass sich das Knie des Polizisten nicht auf dem Hals der anzuhaltenden Person befindet». Fakt ist: Die «Hauptstadt» konnte alle 32 Bilder, die vom Vorfall existieren, anschauen. Keines der Bilder zeigt eine andere Perspektive oder würde den Polizisten in einer für ihn günstigeren Lage präsentieren.

Ein wichtiger Aspekt kommt in den behördlichen Verlautbarungen überhaupt nicht vor. Einer der beiden Polizisten, die den Mann verhaftet haben, wurde zwar vom Gericht freigesprochen. Wer aber die ausführliche Urteilsbegründung, die der «Hauptstadt» vorliegt, liest, stellt fest: Korrekt war sein Verhalten nicht.

Dass der Polizist den inzwischen ausgeschafften Mann mit seinem Knie und Schienbein am Boden festgehalten hat, bezeichnet das Gericht als «unverhältnismässig». Die Handlung erfüllt den Tatbestand des Amtsmissbrauches. Der Freispruch aber resultierte, weil der Polizist sich kurz vorher – ebenfalls während der Verhaftung – am Daumen verletzt hatte. Diese Verletzung habe ihn derart abgelenkt, dass er Mühe hatte, wahrzunehmen, wo exakt sich sein Knie befinde.

Problem Online-Kommentare

«Bund» und «Berner Zeitung» reagieren mit zwei umfassenden Stellungnahmen von den damaligen Chefredaktor*innen, Isabelle Jacobi und Simon Bärtschi, auf die Vorwürfe. In einem «Leitartikel zur Presseschelte» weisen sie im September 2023 die Anschuldigungen aus der Medienmitteilung von Philippe Müller «entschieden» zurück. Die Berichterstattung sei ausgewogen und so präzise und umfassend wie möglich gewesen.

Bevor die Motion im Kantonsparlament behandelt wird, äussern sich Jacobi und Bärtschi erneut öffentlich und publizieren im Februar 2024 eine siebenseitige Stellungnahme mit Kommentaren und «Richtigstellungen». Darin geben sie zu, dass «vereinzelt Online-Kommentare freigeschaltet wurden, in denen die Polizeiaktion mit «Mord» oder «Totschlag» in Verbindung gebracht wurde».

Denn die Motion verlangt auch eine Klärung des Umgangs mit problematischen oder auch mutmasslich widerrechtlichen Kommentaren in Kommentarspalten. Diese Frage findet Rechtswissenschaftlerin Raphaela Cueni die einzig spannende und sinnvolle der Motion.

Tamedias Nachlässigkeit

«Bund» und «Berner Zeitung» haben im vorliegenden Fall im Umgang mit Online-Kommentaren versagt. In den online abrufbaren Kommentarregeln steht, dass jeder Kommentar von einem Mitglied des Kommentarfreischalt-Teams gelesen und ausschliesslich nach den auf dieser Seite veröffentlichten Kommentarregeln gewertet und entsprechend aufgeschaltet oder abgelehnt werde. Kommentare, «die sich im Ton vergreifen», würden nicht publiziert. Offensichtlich ist das nicht passiert.

Mittlerweile seien diese Kommentare entfernt worden, schreiben Jacobi und Bärtschi in ihrer Stellungnahme. Und weiter: «Wir entschuldigen uns dafür, dass damals solche Kommentare veröffentlicht worden sind.» Ein Hinweis darauf, dass sie in ihrer zukünftigen Arbeit sorgfältiger mit der Freischaltung von Online-Kommentaren umgehen würden, fehlt.

Ein Ausblick

Man kann sich fragen, was die mit der überwiesenen Motion eingeforderte Untersuchung durch die Sicherheitsdirektion bringen soll. Mit welchen Methoden und welchem Personal die Sicherheitsdirektion nun die in der Motion formulierten Punkte beantworten will, gibt sie auf Anfrage der «Hauptstadt» nicht bekannt. Philippe Müller schreibt aber, dass im Vorfeld der Arbeiten zur Umsetzung der Motion «Kontakte mit der Tamedia-Gruppe» stattfinden würden.

Rechtswissenschaftlerin Raphaela Cueni fände es sinnvoll, wenn der Regierungsrat eine saubere Analyse des Sachverhaltes und der unterschiedlichen rechtlichen Fragen erstellen würde. Samt klarer Stellungnahme, welche Aspekte von der Regierung überhaupt beantwortet werden können und für welche die Justiz zuständig ist.

Konstruktive Auswege

Demokratie, Gewaltentrennung und Medienfreiheit stehen in einem Spannungsverhältnis, das strapaziert wird durch die sich verändernde und beschleunigende Medienwelt. Der vorliegende Fall führt vor Augen, wohin es führen kann, wenn Rollen und Kompetenzen nicht respektiert werden. Anstatt sich weiter in Stillschweigen in die Kontroverse zu vergraben und Positionen zu verteidigen, wäre es sinnvoller, Transparenz zuzulassen und mit einer öffentlichen Diskussion zu einem verbesserten Rollenverständnis beizutragen.

Der Regierungsrat hat es in der Hand. Mit der Art der Untersuchung und ihrer Publikation könnte er genau eine solche Debatte über die Rollenverständnisse lancieren. 

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Diskussion

Unsere Etikette
Toni Menninger
08. Juli 2024 um 19:49

Der Tamedia Konzern missbraucht des öfteren durchaus seine beherrschende Medienmacht, man denke etwa an den Versuch, die 13.-AHV-Abstimmung mit massiver - und faktenwidriger - Panikmache zu beeinflussen. Und leider werden auch nicht immer alle journalistischen Sorgfaltspflichten eingehalten.

Schliesslich ist es nach meiner Erfahrung Tatsache, dass die Moderation der Onlinekommentare nicht immer den eigenen Richtlinien folgt. Zuweilen werden hässige Kommentare erlaubt, oft wird sachliche Kritik unterdrückt, wenn sie auf Tamedia selbst zielt.

Nach langer Vorrede: was Müller und der Regierungsrat machen, ist Machtmiss Hoch zwei. Müller wendet bewusst Methoden aus dem Handwerkszeug autoritärer Regimes - Einschüchterung, Tatsachenverdrehung, Dämonisierung - an, um die Pressefreiheit zu untergraben. Das ist beschämend für Bern und die Schweiz und sollte ein Riesen Skandal sein.

Christoph Kuhn
07. Juli 2024 um 11:56

Danke für die saubere Aufarbeitung!

Von Philippe Müller ist man sich ja inzwischen einiges gewohnt; offenbar kann er besser austeilen als einstecken. Dass die anderen Regierungsmitglieder sihc pauschal und wahrscheinlich ohne gründliche Prüfung der Sachlage hinter ihn stellen, finde ich bedenklich!

Jürg Stettler architekturstettler gmbh
06. Juli 2024 um 14:23

Gute sachliche Recherche die sich wohltuend von Müller - Baumann‘s „angriffigem Kommunikationsstil“ abhebt.

Salome Krieger Aebli
06. Juli 2024 um 14:12

Vielen Dank für diese ach so notwendige Recherche! Ich bin ziemlich konsterniert über den Umgang von Politiker:innen mit der Medienfreiheit. Es ist nun zu hoffen, dass der Artikel auch unter Politiker:innen die Runde macht und zu einem Umdenken führt. Viel Hoffnung habe ich allerdings nicht.

Hannah Einhaus
06. Juli 2024 um 08:30

Super Recherche und super nachvollziehbar erzählt, danke! Die Gewaltentrennung und Medienfreiheit sind enorm wichtige "Güter" in unserer demokratischen Staatsordnung. Toll, dass die "Hauptstadt" hier in dieser Geschichte Schicht für Schicht geklärt und damit viel zur Aufklärung beigetragen hat! Nochmal: Danke!

Christoph Hug
06. Juli 2024 um 07:16

Ich gratuliere zu diesem umfassenden und grundsätzlich Artikel. Regierungspartei Müller wird sich wohl wenig beeindruckt zeigen. Hoffen wir auf die nächsten Wahlen. Irgendwann ist es genug.

Sarah Aeschbacher
06. Juli 2024 um 05:13

Herzlichen Dank für die sachliche Klärung! Hoffen wir, Müller kriegt es für ein Mal hin, Kritik anzunehmen.