Prüfungsstau bei Fahrzeugkontrolle verschärft sich
Seit der Corona-Pandemie sind auf Berner Strassen immer mehr ungeprüfte Fahrzeuge unterwegs. Obwohl das Strassenverkehrsamt Gegensteuer gibt, steigt die Zahl weiter an.
Wer in der Schweiz ein Auto besitzt und auf den Strassen unterwegs sein möchte, muss es beim kantonalen Strassenverkehrsamt vorführen. Dafür gelten landesweit einheitliche Prüftermine. Ist das Fahrzeug neu, muss es erstmals nach fünf Jahren und anschliessend nach drei Jahren geprüft werden. Danach steht alle zwei Jahre die Motorfahrzeugkontrolle (MFK) an. In dessen Rahmen kontrollieren Verkehrsexpert*innen zum Beispiel das Fahrwerk, die Bremsanlage oder die Reifen – kurzum: Es geht darum, ob das Fahrzeug in einem betriebs- und verkehrssicheren Zustand ist und den technischen Vorschriften entspricht.
Doch schweizweit sind die Strassenverkehrsämter massiv im Verzug. Ende letzten Jahres waren 780’000 Fahrzeuge hierzulande unterwegs, die nicht zeitgerecht geprüft waren – der Bund mahnte die Strassenverkehrsämter der Kantone, den Rückstand möglichst rasch aufzuholen.
Zahlen, die der Hauptstadt vorliegen, zeigen nun, dass im Kanton Bern das Gegenteil der Fall ist. Die Zahl der Fahrzeuge in Rückstand wächst sogar. Bei den Personenwagen waren Ende 2025 von insgesamt 541’107 Fahrzeugen 82’334 im Rückstand – ein Anteil von rund 15,2 Prozent. 2024 lag der Anteil noch bei knapp zehn Prozent. Als im Rückstand befindliche Fahrzeuge gelten jene, deren periodische Fahrzeugprüfung seit mehr als einem Jahr fällig ist.
Mehr und ältere Fahrzeuge
Das kantonale Strassenverkehrsamt führt den Rückstand auf mehrere Faktoren zurück: Der Fahrzeugbestand im Kanton wachse kontinuierlich. «Der personelle Ausbau im Prüfbereich konnte damit nicht Schritt halten», schreibt das Amt auf Anfrage.
Gleichzeitig steigt das Durchschnittsalter der Fahrzeuge, was wegen kürzerer Prüfintervalle zu mehr wiederkehrenden Kontrollen führt und den Abbau der Rückstände verlangsamt. Zusätzlich habe der Corona-Lockdown im Frühling 2020, während dem deutlich weniger Prüfungen durchgeführt werden konnten, die Situation verschärft. Um die gesetzlichen Vorgaben dennoch einzuhalten, setze der Kanton auf einen «risikobasierten Ansatz», wie es heisst:
Sicherheitsrelevante Fahrzeugkategorien wie Taxis, Lastwagen, Anhänger, Kleinbusse oder Reisecars würden prioritär geprüft; in diesen Bereichen bestehen laut Amt keine Rückstände. Ergänzend delegiert der Kanton seit 1984 einen Teil der periodischen Fahrzeugprüfungen an den Touring Club Schweiz, der in den vergangenen Jahren jährlich rund 12’000 Prüfungen durchgeführt hat. Auch private Autogaragen bringen sich unterdessen in Stellung, um eigenständig Fahrzeuge prüfen zu können – ob solche Kooperationen aber auch wirklich in die Tat umgesetzt werden, hat das kantonale Strassenverkehrsamt noch nicht abschliessend geklärt, wie es auf Anfrage mitteilt.
Konkreter ist dagegen ein schrittweiser Ausbau des Personals um 20 zusätzliche Verkehrsexpert*innen bis 2029, der beantragt wurde. Das Amt hat nach eigenen Angaben ausserdem die Rekrutierung sowie Ausbildung angepasst, um Abgänge schneller zu ersetzen. All dies, um mehr Fahrzeuge prüfen zu können und dem Rückstand Herr zu werden.
Doch bis eine Trendumkehr geschafft ist, wird es noch eine Weile dauern. Stellt sich die Frage: Steigt mit der Zahl ungeprüfter Fahrzeuge auch die Unfallgefahr?
Menschliches Versagen wiegt schwerer
Aus Sicht der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) ist der Zusammenhang zwischen technischen Mängeln und Verkehrsunfällen eher begrenzt. Die meisten Unfälle seien auf menschliches Fehlverhalten zurückzuführen, sagt BFU-Mediensprecher Christoph Leibundgut.
Er denkt etwa an überhöhte Geschwindigkeit, Alkohol, Vortrittsmissachtungen oder Ablenkung durch das Mobiltelefon; der genaue Anteil technischer Mängel bei Unfällen lasse sich nicht beziffern.
Unabhängig von der Motorfahrzeugkontrolle (MFK) empfiehlt die BFU, den vom Hersteller vorgesehenen Service-Rhythmus einzuhalten. Die MFK definiere lediglich gesetzliche Mindestanforderungen und beurteile, ob ein Fahrzeug diese erfülle oder nicht.
«Nur weil die MFK noch gültig ist, bedeutet das zum Beispiel nicht, dass sicherheitsrelevante Teile wie Bremsen nicht vorher ersetzt werden müssen», so Leibundgut.
Er ruft in Erinnerung, dass ein ungenügend gewartetes Fahrzeug ein Risiko für Lenker*innen sowie für andere Verkehrsteilnehmende darstelle; zudem könne bei mangelhafter Wartung der Versicherungsschutz erlöschen.
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