Uni-Rektor verdient 342’000 Franken
Der Lohn des Rektors der Universität Bern liegt bei 281’000 Franken. Dazu kassiert er gut 61’000 Franken für universitäre Verwaltungsratsmandate. Daran gibt es Kritik aus der Politik.
In Zeiten, in denen die Credit-Suisse-Führung trotz Staatsrettung die vollen Boni auszahlen will, erscheint die Entschädigung des Rektors der Universität Bern vernünftig. Doch vergleicht man diese zum Beispiel mit den Löhnen von Pflegefachkräften, ist sie sehr üppig. Die Entschädigung liegt bei 342’000 Franken, wie nun erstmals publik wird. Bisher war der Gesamtlohn des Rektors nicht öffentlich ausgewiesen.
Laut einer aktuellen Antwort des Regierungsrates auf eine parlamentarische Anfrage, setzt sich die Entschädigung des Rektors aus verschiedenen Komponenten zusammen. Für das Jahr 2021 erhielt Rektor Christian Leumann für seine ordentliche Professur gemäss Gehaltsklasse 30 einen Lohn von 240’902 Franken. Dazu kam eine jährliche Funktionszulage von 40’000 Franken. Für seine Arbeit als Professor und Rektor bekam er also einen Lohn von gut 281’000 Franken.
Doch der Rektor konnte seinen Lohn noch aufbessern, da er Kraft seiner Funktion als Vertreter der Universität Bern in den Verwaltungsräten der Insel Gruppe und der UPD sitzt. Diese gelten somit als universitäre Mandate. Und bei solchen Mandaten dürfen Uni-Angehörige gemäss einem Reglement zu allfälligen Nebentätigkeiten «maximal 80 Prozent in Form von persönlichen Bezügen» für sich behalten.
Verwaltungsratssitzungen in der Arbeitszeit
Die beiden Universitätsspitäler zahlen die Verwaltungsratsentschädigung nicht direkt an den Rektor, sondern an die Universität Bern aus. Im Geschäftsjahr 2021 überwiesen die Insel Gruppe für das Mandat des Rektors 62’400 Franken und die UPD 16’100 Franken. Davon zahlte die Uni aufgrund des genannten Reglements dem Rektor für 2021 eine Zulage 61’500 Franken aus. Insgesamt kam Rektor Leumann im Jahr 2021 also auf eine Gesamtentschädigung von 342’402 Franken.
Die Mandate kann der Rektor in der Arbeitszeit ausüben. Auf Anfrage schreibt die Medienstelle der Universität dazu: «Die regulären Sitzungen der beiden Verwaltungsräte finden in der Regel während der Arbeitszeit statt.» Die Vorbereitungsarbeiten würden in der Regel ausserhalb der regulären Arbeitszeit wahrgenommen. Weitere kleinere Stiftungs- und Verwaltungsratsmandate nimmt der Rektor zudem ohne finanzielle Entschädigungen wahr.
Die Löhne der Universitäts-Rektoren sind in der Schweiz nicht grundsätzlich öffentlich. Bekannt ist die Entschädigung des Rektors der Hochschule St. Gallen (HSG). Laut einem Artikel des St. Galler Tagblatts erhielt der damalige Rektor von der Uni 2018 eine Entschädigung von rund 335'000 Franken: Das Maximum von 225'000 Franken für seine Professur plus je ungefähr 55'000 Franken Rektoratszulage sowie Funktionszulage als Institutsdirektor. Der Präsident des ETH-Rates, dem Leitungsgremium der eidgenössischen Hochschulen, bezog laut Jahresbericht 2022 für sein Pensum von 80 Prozent ein Bruttogehalt von 294’558 Franken.
SVP-Grossrat Samuel Krähenbühl, der die Anfrage zum Berner Rektor-Lohn eingereicht hatte, erachtet Leumanns Lohn von 281’000 Franken als «anständig und in Ordnung». Die Einkünfte aus den universitären Nebenjobs hingegen sollte der Rektor laut Krähenbühl der Uni abgeben müssen. «Das ist für mich eine Grundsatzfrage und hat nichts mit der Person Christian Leumann zu tun.» Dieser mache einen guten Job.
SP-Grossrätin Ursula Marti zeigt sich erfreut über die Lohn-Transparenz: «Es muss heute Standard sein, dass die Cheflöhne der staatsnahen Betriebe transparent sind.» Nur so könnten Lohnexzesse bekämpft und Vertrauen in die Verwendung von Steuergeldern hergestellt werden. Auch Marti bezeichnet die Rektor-Funktionszulage von 40’000 Franken als Ergänzung zum bestehenden Lohn als ordentlicher Professor als angemessen. «Ich erachte es aber als fraglich, ob man 80 Prozent der Entschädigungen für die universitären Mandate dem Rektor weitergeben sollte», sagt Marti. «Meines Erachtens gehören diese Gelder vollumfänglich der Universität, da der Rektor diese Mandate für die Universität ausübt und innerhalb seiner vollamtlichen Arbeitszeit erfüllt.»
Pikant ist zudem, dass der Rektor selbst entscheiden kann, wie viel er von der Entschädigung der Mandate für sich selbst behält. Einzig der Maximalwert von 80 Prozent ist vorgegeben. Auf die Frage der «Hauptstadt», wer über die Höhe der persönlichen Bezüge bei universitären Mandaten entscheide, schreibt die Medienstelle: «Der Entscheid liegt bei der jeweils betroffenen Person.» Nicht überraschend liegen damit für das Jahr 2021 die persönlichen Monatsbezüge des Rektors mit gut 78 Prozent fast genau bei der maximal möglichen Entschädigung.