Wenn die Polizei sich selbst untersucht

Vor einem halben Jahr berichtete die «Hauptstadt» über eine heikle Festnahme auf der Schützenmatte. Ein Augenzeuge sagt, er habe noch mehr Gewalt gesehen. Er meldet sich bei der Polizei. Aber nützt das überhaupt etwas?

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Ein Berner beobachtete eine heikle Festnahme auf der Schützenmatte. Er sagt, er habe mehr gesehen, als auf einem Video veröffentlicht wurde, und meldet sich als Zeuge bei der Polizei. (Bild: Pia Zibulski)

Die Speichergasse, in die Lukas Mangold abbiegen wollte, war verstopft. Es war Anfang Dezember 2022 und der Berner Spengler sass in seinem Citroën, um nach dem Mittagessen wieder auf Montage zu gehen. Unter der Eisenbahnbrücke auf der Neubrückstrasse, die an die Berner Schützenmatte angrenzt, stand sein Auto ein paar Minuten lang still. Da sah er die Festnahme.

Mehrere Polizisten verhafteten auf der Schützenmatte einen Schwarzen Mann. Ein Passant filmte den Vorfall. Lukas Mangold beobachtete die Szene aus dem Auto.

Im Video des Passanten ist zu sehen, wie ein Polizist dem Mann einen Faustschlag gegen den Kopf verpasst, während dieser bereits am Boden liegt und von zwei weiteren Polizisten fixiert wird. Die «Hauptstadt» veröffentlichte den Videoausschnitt und thematisierte das gewaltsame Vorgehen der Polizisten. Ein Experte schätzte den Faustschlag als unverhältnismässig ein. Weitere Medien berichteten über den Vorfall. Die Berner Kantonspolizei kündigte eine interne Untersuchung an.

Lukas Mangold entdeckte die Berichte – und sagt, er habe mehr gesehen, als das Video zeigt.

Er sagt, der Mann habe sich zuerst gegen die Festnahme gewehrt. Als er bereits von zwei Polizisten an beiden Armen festgehalten wurde und zwei zusätzliche Streifenwagen sich näherten, sei er schliesslich still gestanden. Man hätte ihn in Mangolds Wahrnehmung einfach in Handschellen legen können. Trotzdem sei ein Polizist auf den Mann zugerannt und habe ihn von vorne am Kopf gepackt und mit grosser Wucht zu Boden gerissen. Dann habe der Polizist dem am Boden fixierten Mann nicht einen (wie im Video zu sehen ist), sondern mindestens fünf Faustschläge gegen den Kopf verpasst. Das Video zeige nur den Schluss des Vorfalls.

Auf ein Gespräch mit dem Polizeichef

Lukas Mangold meldete sich bei der Berner Kantonspolizei. Er bat, als Augenzeuge angehört zu werden. Er wurde zu einem Gespräch eingeladen mit Manuel Willi, dem Chef der Regionalpolizei Bern.

Im Januar 2023 sass Lukas Mangold also in einem Büro der Regionalpolizei Bern und schilderte seine Sicht der Dinge. Der Polizeichef habe sich bedankt und den Zeugen mit der Zusicherung entlassen, seine Schilderungen in die interne Untersuchung einfliessen zu lassen. Er sagte auch, dass die Polizei sich möglicherweise noch einmal bei Mangold melden würde.

Das ist nicht passiert. Die einzigen Neuigkeiten zur Untersuchung las Lukas Mangold in der Zeitung: Im April teilte die Kantonspolizei auf Anfrage der «Hauptstadt» mit, sie habe die interne Untersuchung abgeschlossen. Dabei habe sie festgestellt, dass die beteiligten Polizisten nicht widerrechtlich gehandelt hätten. Sie wolle die Erkenntnisse aus der Untersuchung aber in Zukunft «expliziter thematisieren» – zum Beispiel, dass «Ablenkungsschläge» möglichst nicht gegen den Kopf ausgeführt werden sollen.

Lukas Mangold weiss bis heute nicht, ob und wie seine Schilderungen in die Untersuchung eingeflossen sind. «Bei mir bleibt das Gefühl hängen, das Gespräch sei nur pro forma gewesen», sagt er.

Auf Anfrage der «Hauptstadt» bestätigt die Kantonspolizei, dass das Gespräch mit Lukas Mangold stattgefunden hat. Sie schreibt: «Dabei hat sich gezeigt, dass sich die Wahrnehmungen und Einschätzungen nicht vollständig decken.» Zeugenwahrnehmungen würden aber generell in interne Abklärungen einfliessen, teilt die Polizei mit.

Keine weiteren Angaben will sie dazu machen, in welchen Punkten sich ihre Einschätzungen nicht mit jenen des Augenzeugen decken.

Lukas Mangold sagt: «Es hat Überwindung gekostet, mich bei der Polizei zu melden.» Er überlegte es sich lange, versicherte sich vorher bei einem befreundeten Juristen, dass ihm die Aussage persönlich nicht schaden würde. Trotzdem, sagt er, war ihm nicht ganz wohl dabei gewesen. 

Keine Beschwerdestelle in Bern

Zeug*innen von Polizeigewalt haben in Bern keine andere niederschwellige Möglichkeit, als sich der Polizei – die sie ja mit ihren Aussagen belasten – direkt anzuvertrauen. Die Polizei selbst verfügt anschliessend darüber, wie sie die Aussagen von Zeug*innen in ihre Untersuchungen einfliessen lässt. Wirklich transparent macht sie das, das zeigt der Fall von Lukas Mangold, weder gegenüber der Öffentlichkeit noch gegenüber den Zeug*innen selbst.

Der Uno-Menschenrechtsrat und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte kritisieren die Schweiz seit langem, weil hierzulande Massnahmen fehlen, um polizeiliches Fehlverhalten unabhängig zu untersuchen. Die Schweiz kennt kein nationales, einheitliches System zur Kontrolle von Polizeiarbeit. Ausserdem fehlen Statistiken dazu, wie oft Anzeigen gegen Polizist*innen gemacht werden. So sei kaum möglich, das Ausmass von übermässiger Polizeigewalt in der Schweiz festzustellen, schreibt die Menschenrechtsplattform humanrights.ch

Eine Möglichkeit für strukturiertere Kontrollen wären unabhängige Beschwerdestellen, sogenannte Ombudsstellen. Einige Kantone wie zum Beispiel Basel-Stadt kennen solche. Dort können sich Bürger*innen bei Konflikten mit der kantonalen Verwaltung, wozu auch die Polizei gehört, beschweren. 

Der Kanton Genf schuf 2016 als erster Kanton eine Stelle, die ausschliesslich für Beschwerden gegen die Polizei zuständig ist. Später zog der Kanton Waadt nach. Mediator*innen vermitteln dabei zwischen Betroffenen und der Polizei. Bei Bedarf laden sie beide Seiten zu einem Gespräch ein.

Bloss: Die Stelle ist nur für kleinere Konflikte zuständig, nicht aber für Vorfälle mit körperlicher Gewalt. Humanrights.ch kritisiert in einem Bericht von 2021 die fehlende Wirksamkeit der Genfer Stelle. Eine hohe Anzahl von Beschwerden beweise, dass sie nötig ist. Doch mit ihren begrenzten Kompetenzen sei sie eher ein Feigenblatt.

In Bern besteht zwar eine städtische Ombudsstelle – da es aber keine städtische Polizei mehr gibt, sondern nur die Kantonspolizei, ist sie für Beschwerden zur Polizei nicht zuständig. Seit 2001 wurde die Einführung einer kantonalen Ombudsstelle vom Berner Grossen Rat fünfmal abgelehnt, zuletzt 2019.

Selten Kontakt zwischen Zeug*innen und Betroffenen

Die unabhängige Menschenrechtsorganisation Augenauf Bern berät Betroffene von Polizeigewalt. Etwa die Hälfte der Meldungen, die bei ihr eingehen, stammen von Augenzeug*innen, sagt Tom Locher von Augenauf Bern. Doch allzu viel kann Augenauf für sie oft nicht tun. «Das Problem fängt meistens dort an, dass Zeug*innen gar nicht mit den Betroffenen in Kontakt treten können», sagt er. Hilfreich wäre, wenn bei einer unabhängigen Anlaufstelle ein Bericht abgegeben werden könnte, von dem Betroffene dann erfahren würden, wenn sie sich auch melden. 

Sich direkt an die Polizei zu wenden, wie es Lukas Mangold getan hat, sei für einige Personen nicht denkbar – etwa aus Angst, den Aufenthaltsstatus zu verlieren. Und: «Es können auch Anzeigen seitens der Polizei drohen, wenn man zum Beispiel einen Polizeieinsatz filmt, beobachtet oder irgendwie interveniert», sagt Tom Locher. Vor wenigen Wochen wurde von Seiten des Basler Polizeibeamten-Verbandes die Forderung laut nach einem generellen Verbot, Polizeieinsätze zu filmen

Augenauf Bern richtet sich manchmal mit schriftlichen Fragen zu einem umstrittenen Einsatz an die Polizei. In gröberen Fällen empfiehlt sie eine Aufsichtsbeschwerde. «Doch das ist aufwändig, selten erfolgreich und braucht meistens die Hilfe einer juristischen Fachperson», sagt der Mitarbeiter. «Eine unabhängige Anlaufstelle wäre viel niederschwelliger.»

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Diskussion

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Pamela Bernhard
16. August 2023 um 09:50

Eigentlich traurig, dass sich Augenzeugen kaum getrauen zur Polizei zu gehen weil Sie Repressionen befürchten müssen. Die Polizei scheint's wenig zu kümmern, dass das Vertrauen ihr gegenüber sinkt. Eine unabhängige Stelle könnte Abhilfe schaffen. Ich gratuliere Lukas Mangold zu seiner Zivilcourage, und hoffe dass er sich künftig weiterhin für andere einsetzt.

Karin Berger-Sturm
10. August 2023 um 15:08

Unabhängige Beschwerdestellen tragen zur Glaubwürdigkeit und Vertrauen in Polizei und Sicherheitskräfte bei. Bürgerinnen und Bürger können sich sicher sein, dass die Wahrung der Menschenrechte hochgehalten und Fehlverhalten analysiert und ggf sanktioniert wird. Auch der aktuelle Länderbericht zur Schweiz vom UN Hochkommissariat für Menschenrechte bemängelt fehlende unabhängige Ombudsstellen zur Klärung von Fragen zu Polizeigewalt und Gewalt gegen Menschen im Freiheitsentzug und in Asylzentren. Er empfiehlt in allen Kantonen Ombudsstelle einzuführen.

https://www.ohchr.org/en/press-releases/2023/07/un-committee-against-torture-publishes-findings-new-zealand-romania-spain