Justiz bremst Teuscher bei der Armutsbekämpfung

Die Regierungsstatthalterin stoppt ein städtisches Projekt für Armutsbetroffene, weil es gegen das Ausländerrecht verstosse. Sie hat eine Beschwerde der SVP gutgeheissen.

Franziska Teuscher, Gruene vor einem Gemaelde von Kotscha Reist «Walking Twiggys» aus dem Jahr 1997, fotografiert am Montag, 29. Januar 2024 in Bern. (Hauptstadt / Manuel Lopez)
Sozialdirektorin Franziska Teuscher muss vor dem Regierungsstatthalteramt eine juristische Niederlage hinnehmen. (Bild: Manuel Lopez)

Gemeinderätin Franziska Teuscher (GB) erlebt in den letzten Monaten ihrer Amtszeit eine herbe Niederlage: Die Regierungsstatthalterin Ladina Kirchen (SP) heisst eine Beschwerde gut gegen ein Projekt zur finanziellen Unterstützung von Armutsbetroffenen. Teuscher hatte das Projekt vorangetrieben. Die Armutsbekämpfung liegt ihr am Herzen. Nun kommt die Regierungsstatthalterin zum Schluss, es verstosse gegen Bundesrecht.

Anfang 2023 führte die Stadt Bern das befristete Pilotprojekt «Überbrückungshilfe» ein. Menschen in akuten Notlagen, die keine Sozialhilfe beziehen, konnten einmalig bis zu 3000 Franken erhalten, Paare höchstens 5000 Franken.

Das Geld kam von der Stadt, durchgeführt wurde das Projekt von der römisch-katholischen Kirchgemeinde. Es gingen unerwartet viele Gesuche um finanzielle Unterstützung ein, und Sozialdirektorin Franziska Teuscher wollte das Projekt um ein Jahr verlängern. Der Gemeinderat genehmigte zusätzliche finanzielle Mittel von 265'000 Franken, um die Überbrückungshilfe auch im Jahr 2024 weiterzuführen.

SVP rügt Umgehung des Ausländerrechts

Mitte Januar reichten aber die beiden Berner SVP-Politiker Thomas Fuchs und Janosch Weyermann beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland eine Beschwerde gegen die Verlängerung des Pilotprojektes ein.

Sie beanstandeten eine Verletzung übergeordneten Bundesrechts: Die Auszahlung des Geldes an Ausländer*innen und Sans-Papiers umgehe ausländerrechtliche Meldepflichten. Denn das Ausländerrecht sieht vor, dass Sozialdienste den Migrationsbehörden melden müssen, wenn Ausländer*innen Sozialhilfe beziehen. Der Bezug kann Konsequenzen haben: Migrationsbehörden können deswegen Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen entziehen oder zurückstufen. Auch bei Einbürgerungen bestehen Nachteile.

Deshalb gibt es Menschen, die aus Angst vor diesen Konsequenzen keine Sozialhilfe beziehen, obwohl sie dazu berechtigt wären. Das Projekt Überbrückungshilfe hat sich unter anderem an diese Menschen gerichtet. Nach der Beschwerde der SVP wurde es Mitte Januar vorübergehend sistiert.

Auch in Zürich scheiterte das Projekt 

In der Stadt Zürich war im Jahr 2021 eine ähnliche Beschwerde erfolgreich. Der Bezirksrat Zürich hob einen Beschluss der Zürcher Regierung auf, ein vergleichbares Pilotprojekt zu starten. Die Stadt legte Rekurs ein gegen den Entscheid des Bezirksrates. Der Rekurs wurde allerdings abgebrochen, weil die Stadt eine Frist verpasst hatte. So endete das Projekt nach rund zehn Monaten.

Nun beurteilt das Regierungsstatthalteramt auch das Berner Pilotprojekt als widerrechtlich. Durch das Angebot der Überbrückungshilfe werde verhindert, dass die vom nationalen Recht vorgesehenen ausländerrechtlichen Konsequenzen, zum Beispiel ein Widerruf des Aufenthaltsrechts, eintreten können – weil keine Meldung an die Migrationsbehörden erfolgt. Die Regierungsstatthalterin würdigt die Überbrückungshilfe als Sozialhilfe und kommt zum Schluss, dass ihre Ausrichtung durch die Stadt widerrechtlich sei. 

Bümpliztour mit Thomas Fuchs
SVP-Grossrat Thomas Fuchs war mit seiner Beschwerde gegen die Überbrückungshilfe erfolgreich. (Bild: Manuel Lopez)

Kurz nach Einreichen der Beschwerde im Januar hatte Franziska Teuscher in einem Interview mit der «Hauptstadt» gesagt: «Selbstverständlich haben wir die rechtlichen Rahmenbedingungen vorgängig geprüft. Wir sind zum Schluss gekommen, dass das Projekt mit übergeordnetem Recht vereinbar ist. Es verletzt die ausländerrechtliche Meldepflicht nicht, weil sich die Überbrückungshilfe klar von der Sozialhilfe unterscheidet. Sie ist eher eine freiwillige Zuwendung.»

Offenbar war diese Einschätzung falsch. «Die Sozialdirektion nimmt den Entscheid mit Bedauern und Sorge um das Wohlergehen der Schwächsten zur Kenntnis», schreibt Franziska Teuscher auf Anfrage der «Hauptstadt».

Bei der Erarbeitung der Überbrückungshilfe hätten die Fachleute sehr viel Wert darauf gelegt, klare Unterschiede zur öffentlich-rechtlichen Sozialhilfe zu schaffen, so Teuscher. «Es war die erklärte Absicht, eine Leistung zu schaffen, die eben gerade nicht unter die Meldepflicht fällt.» Der Gemeinderat prüfe den Beschwerdeentscheid nun eingehend.

Die Mittepartei fordert mit einer kleinen Anfrage im Stadtrat vom Gemeinderat eine «Aufklärung über widerrechtliche Auszahlungen». Franziska Teuscher solle abklären, ob keine städtischen Gelder an «straffällige» oder «abgewiesene» Asylbewerbende geflossen seien.

Der Entscheid der Regierungsstatthalterin hält allerdings fest, dass eine Rückabwicklung bereits bezogener Gelder nicht vorgesehen ist. Dies wäre praktisch nicht durchführbar. Die Beschwerde wird nur angesichts der Weiterführung des Projekts gutgeheissen. Für den Leistungsvertrag vom vergangenen Jahr wird keine Nichtigkeit angenommen. Es könne nicht davon ausgegangen werden, dass die Vertragsparteien bewusst rechtswidrig gehandelt hätten.

Kritik an Teuschers angeblichem Plan B

In einem Bericht der Tamedia-Zeitungen warfen bürgerliche Politiker*innen der grünen Gemeinderätin Franziska Teuscher Anfang September vor, mit einem Alternativ-Plan zur Überbrückungshilfe die Justiz zu umgehen.

Das war kurz vor dem Entscheid der Regierungsstatthalterin. Die Überbrückungshilfe war wegen der hängigen Beschwerde seit mehreren Monaten sistiert. Franziska Teuscher habe nun einen anderen Weg gewählt, um armutsbetroffene Personen ausserhalb der Sozialhilfe zu unterstützen, so der Vorwurf gegen sie.

Finanziert werde diese Hilfe aus sechs bereits bestehenden Fonds, die von Privatpersonen oder Organisationen ausserhalb der Verwaltung alimentiert wurden. Es stehen insgesamt 34 Millionen Franken zur Verfügung.

Franziska Teuscher hat per 1. September veranlasst, die Zugangshürden zu diesen Fonds zu senken. In den letzten Jahren seien nur wenige Gesuche eingereicht worden. Ein internes Schreiben legt laut BZ/Bund nahe, dass Teuscher mit den Massnahmen explizit nach einer Möglichkeit gesucht habe, die sistierte Überbrückungshilfe zu ersetzen. 

Franziska Teuscher bestreitet einen Zusammenhang zwischen den beiden Projekten. Auch dazu fordert die Mitte mit einer kleinen Anfrage im Stadtrat nun zusätzliche Angaben vom Gemeinderat.

Die «Hauptstadt» hat ebenfalls nachgefragt. Peter Streit gibt Auskunft. Er ist Leiter des Rechtsdienstes bei der Sozialdirektion.

Die Fonds sind zweckgebundene Vermögen, die Dritte, oft Privatpersonen, als Zuwendungen an die Stadt übergeben haben. Das Geld befindet sich also im Eigentum der Stadt. Es ist aber – im Gegensatz zur gestoppten Überbrückungshilfe – kein Steuergeld. So erklärt es der Jurist. 

Die verschiedenen Fonds, über welche die Sozialdirektion verfügt, sind oft sozialen Zwecken gewidmet. Zum Beispiel der sogenannte «Hilfsfonds», der «notleidenden Menschen, die nicht durch die öffentliche Hand unterstützt werden», zugutekommen muss. Das können, wie bei der Überbrückungshilfe, auch Ausländer*innen sein, sofern sie entsprechend dem Fonds-Zweck in Bern wohnen.

Die Aufgabe, diese Gelder gemäss ihrem Zweck zu verteilen, habe die Sozialdirektion schon lange. Die Zugangshürden zu senken, sei bereits Teil des Legislaturziels 2021-2024 gewesen und deshalb ein längerfristiger Plan, der nichts mit der Überbrückungshilfe zu tun habe, sagt Streit.

«Man wollte die Zugangshürden vereinfachen, weil die Fonds relativ viel Geld abgeworfen hatten, das der Stadt zur Verfügung stand», sagt Peter Streit. Die Fondsgelder sollten die Überbrückungshilfe nicht ersetzen. Es handle sich bei den Unterstützungsleistungen durch die Fonds um einmalige Beiträge, während bei den Unterstützungshilfen auch befristete, aber periodische Beiträge möglich waren.

Was als Sozialhilfe gilt, ist nicht in Stein gemeisselt

SVP-Grossrat Thomas Fuchs hat bereits angekündigt, auch gegen den angeblichen Plan B eine Beschwerde in Erwägung zu ziehen.

Dann wäre zu prüfen, ob auch die Fonds-Leistungen als Sozialhilfe zu qualifizieren wären und somit als Umgehung der ausländerrechtlichen Meldepflichten. «Was als Sozialhilfe im Sinne des Ausländerrechts gilt, ist in keinem Gesetz klar definiert», sagt Peter Streit. Das sei bis zu einem gewissen Grad Auslegungssache. «Aber nicht jede staatliche Leistung kann als Sozialhilfe gelten», sagt er. Die Unterstützungsgelder durch Hilfsfonds seien ein etabliertes Instrument, das in einem Bundesgesetz explizit von der Sozialhilfe abgegrenzt werde.

Eine erneute Beschwerde wäre nach seiner Einschätzung nicht erfolgreich. «Sonst müsste man auch plötzlich darüber streiten, ob etwa Stipendien oder AHV-Mindestbeiträge als Sozialhilfe gelten und nicht mehr an Ausländer*innen bezahlt werden dürften», sagt er.

Auch Franziska Teuscher hält fest: Zwischen den Fonds und der Überbrückungshilfe bestehe kein inhaltlicher Zusammenhang. Und die Fonds-Leistungen seien rechtlich klar keine Sozialhilfe. 

Der Gesamtgemeinderat hat sich bisher nicht zu der juristischen Niederlage geäussert. Es ist noch offen, ob die Stadtregierung Rekurs gegen den Entscheid der Regierungsstatthalterin einlegen wird. Der Gemeinderat werde das eingehend prüfen, teilt Franziska Teuscher mit. Entscheidet er sich dafür, wird das Berner Verwaltungsgericht die Sache beurteilen müssen.

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