Verschärfte Kontrollen in Rückkehrzentren
Der Kanton Bern führt zusätzliche Präsenzkontrollen für abgewiesene Asylsuchende ein – und beschränkt damit die Bewegungsfreiheit der Betroffenen stark.
Der Kanton Bern zieht die Schraube für abgewiesene Asylsuchende weiter an: Seit 3. August müssen sich gewisse Bewohner*innen der kantonalen Rückkehrzentren dreimal täglich (statt wie bisher einmal) bei der Zentrumsleitung registrieren. Das bestätigt das zuständige Amt für Bevölkerungsdienste auf Anfrage der «Hauptstadt».
Morgens zwischen 8.30 und 10 Uhr, nachmittags zwischen 14 und 15 Uhr und am Abend zwischen 21 und 22 Uhr müssen die Bewohner*innen mit einer Unterschrift bestätigen, dass sie anwesend sind. Nur dann erhalten sie die Nothilfe von rund 10 Franken pro Tag ausbezahlt. Auch dabei wird die bisherige Praxis verschärft: Während die Nothilfe bis anhin wöchentlich ausbezahlt wurde, geschieht das nun täglich, jeweils bei der Kontrolle am Nachmittag.
Lästige Hilfe von Privaten
Mit diesen Massnahmen hängt mutmasslich eine Entwicklung zusammen, über die die «Hauptstadt» letzten Monat berichtet hat: Abgewiesene Asylsuchende, die bei Privaten untergebracht waren, werden vom Kanton teilweise wieder in Rückkehrzentren platziert. Auch gegen den Willen ihrer Gastgeber*innen. Der Kanton Bern stellt sich auf den Standpunkt, dass es sich nur um Einzelfälle handle.
Nun zeigt sich, dass ein Teil der Bewohner*innen von kantonalen Rückkehrzentren viel Zeit ausserhalb der Zentren verbringt – zum Beispiel, weil Privatpersonen eigentlich bereit wären, sie bei sich leben zu lassen. Der Kanton begründet die Verschärfung damit: Gewisse Personen seien «nur gelegentlich und nur für die Auszahlung der Nothilfe aufgetaucht» und seien «per Auto in die Unterkunft und danach wieder weggefahren» worden.
Das ist den Behörden ein Dorn im Auge – denn abgewiesenen Asylsuchenden wird das Leben in der Schweiz so unbequem wie möglich gemacht, um sie dazu zu bewegen, das Land zu verlassen. Erwerbstätigkeit ist verboten. Sie erhalten nur Nothilfe von rund 10 Franken pro Tag und die obligatorische Krankenversicherung. Und sie werden in wenig komfortablen Rückkehrzentren untergebracht.
Ziviles Engagement für abgewiesene Asylsuchende stösst deshalb immer wieder auf behördliche Widerstände. Trotzdem ist es im Kanton Bern unter gewissen Umständen erlaubt, dass sie bei Privaten untergebracht werden. Seit November 2022 besteht dafür eine gesetzliche Grundlage. Doch dem Kanton Bern ist es offensichtlich ein grosses Anliegen, seine Hoheit über den Aufenthaltsort von Nothilfebeziehenden zu erhalten.
Wer in einem Rückkehrzentrum über mehrere Tage hinweg nachts nicht anwesend ist, sei offensichtlich nicht bedürftig und habe damit keinen Anspruch auf Nothilfe, begründet das Amt für Bevölkerungsdienste die eingeführten Massnahmen. Es liege auf der Hand, dass diese Personen Unterstützung von Dritten erhalten.
Am meisten Betroffene in Gampelen
Die Verschärfung gilt für ausgewählte Personen in allen Rückkehrzentren, betrifft aber vor allem Bewohner des Rückkehrzentrums Gampelen, wo «der Missstand am grössten sei», wie der Kanton mitteilt. Für 19 von 73 Männer, die dort untergebracht sind, gelten deshalb neu die verschärften Präsenzkontrollen.
Diese schränken die Bewegungsfreiheit der Betroffenen massiv ein: Die kantonalen Rückkehrzentren befinden sich teilweise an abgelegenen Standorten, und die Mobilität der Bewohner*innen ist durch ihre äusserst knappen finanziellen Ressourcen ohnehin gering. Wer dreimal täglich zur Unterschrift anwesend sein muss, kann das Zentrum nicht für mehr als ein paar Stunden verlassen.